{"id":4327,"date":"2020-03-12T13:25:31","date_gmt":"2020-03-12T13:25:31","guid":{"rendered":"http:\/\/waelderfuermorgen.de\/?page_id=4327"},"modified":"2020-03-24T20:11:33","modified_gmt":"2020-03-24T20:11:33","slug":"satzung-zweck-und-finanzierung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/waelderfuermorgen.de\/?page_id=4327","title":{"rendered":"Satzung, Zweck und Finanzierung"},"content":{"rendered":"<p>Unsere Stiftungssatzung ist das entscheidende Fundament f\u00fcr alle Aktivit\u00e4ten unserer im Jahr 2001 gegr\u00fcndeten Stiftung. In ihr sind die Rahmenbedingungen und die \u201eZweckbestimmung\u201c allen Stiftungshandelns verbindlich geregelt.<\/p>\n<p>Die Stiftung W\u00e4lder f\u00fcr Morgen ist eine gemeinn\u00fctzige, unter der Stiftungsaufsicht der Regierung von Unterfranken stehende Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Haibach (Nordbayern). Mit ihren zwei Au\u00dfenstellen im n\u00f6rdlichen bzw. mittleren Brandenburg kommt sie ihren Aufgaben bei der Betreuung europ\u00e4isch bedeutsamer Schutzgebietsfl\u00e4chen in Nordostdeutschland in den Bundesl\u00e4ndern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg nach (AS Nord in 16798 F\u00fcrstenberg\/Havel; AS S\u00fcd in 15834 Baruth OT Sch\u00f6bendorf).<\/p>\n<p>Hier ein Auszug aus der Stiftungssatzung mit den wichtigsten Passagen zum Bet\u00e4tigungsfeld, zur Gemeinn\u00fctzigkeit, zu den Schwerpunkten der Stiftungst\u00e4tigkeit, zum Grundstockverm\u00f6gen und zur Finanzierung der Stiftungsaufgaben:<\/p>\n<p><strong>Zu \u00a7 2 Stiftungszweck:<\/strong><br \/>\nDas Bet\u00e4tigungsfeld der Stiftung ist allgemein angesiedelt im Bereich \u201eMensch &amp; Natur\u201c. Die Stiftung verfolgt hierbei ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Im wesentlichen (Hauptzweck) f\u00f6rdert die Stiftung gemeinn\u00fctzige Zwecke in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz, Wissenschaft und Forschung, sowie Bildung und Erziehung. \u00dcbergreifend k\u00f6nnen hiervon auch Aspekte der Familien-, Jugend- und Altenhilfe, der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (internationaler Austausch) und der Heimatpflege ber\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Der Stiftungszweck wird haupts\u00e4chlich durch folgende Schwerpunkte verwirklicht:<\/p>\n<p>F\u00f6rderung, wissenschaftliche Erforschung und praktische Erprobung einer naturvertr\u00e4glichen, am Naturschutz orientierten, umfassend nachhaltigen Waldbehandlung und Offenlandpflege, insbesondere auf f\u00fcr den Naturschutz wertvollen Fl\u00e4chen und deren Umgebung; Information, Heranf\u00fchrung und Einbindung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen an die Themen Wald, nachhaltiges Wirtschaften, Natur- und Umweltschutz. Ausdr\u00fccklich miteingeschlossen ist die Sicherung von Waldfl\u00e4chen und sonstigen f\u00fcr den Naturschutz wertvollen Fl\u00e4chen durch Erwerb oder unentgeltliche \u00dcbernahme einschlie\u00dflich ihrer dauerhaften Verwaltung, Betreuung, Erforschung, Entwicklung und Bewirtschaftung als \u201eVersuchs- und Lehrwald\u201c bzw. naturschutzgerechtes Offenland.<\/p>\n<p>Daneben (Nebenzweck) kann sich die Stiftung mildt\u00e4tig engagieren durch gezielte Unterst\u00fctzung hilfsbed\u00fcrftiger, sozial schwacher und\/oder in Not geratener Personen, insbesondere von Kindern. Auch der gemeinn\u00fctzige Einsatz von Mitteln zur Eind\u00e4mmung von an Kindern ver\u00fcbter Gewalt und Ausbeutung ist durch den Stiftungszweck abgedeckt.<\/p>\n<p><strong>Zu \u00a7 3 Einschr\u00e4nkungen:<\/strong><br \/>\nDie Stiftung ist selbstlos t\u00e4tig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder nat\u00fcrliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Unterst\u00fctzungen, Zuwendungen oder Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen. Die Stifterin und ihre Erben d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung erhalten.<\/p>\n<p><strong>Zu \u00a7 4 Grundstockverm\u00f6gen:<\/strong><br \/>\nMit einem \u2013 in seinem Bestand dauernd und ungeschm\u00e4lert zu erhaltenden \u2013 Grundstockverm\u00f6gen von anf\u00e4nglich nur 100.000 DM (51129,19 Euro), mit einer sp\u00e4teren Zustiftung aufgestockt auf 178629,19 Euro, ist die Stiftung zur Erf\u00fcllung ihrer vielf\u00e4ltigen Naturschutz-Aufgaben in erheblichem Ma\u00dfe auf das ehrenamtliche Engagement ihrer handelnden Personen angewiesen, sei es in Form des reinen Ehrenamtes oder auch \u2013 bei angestellten Mitarbeitern \u2013 durch deren Bereitschaft zu zus\u00e4tzlich ehrenamtlichem Einsatz.<\/p>\n<p>Weitere Zustiftungen (Zuwendungen zum Grundstockverm\u00f6gen) sind zul\u00e4ssig. Zuwendungen ohne Zweckbestimmung, auch aufgrund einer Verf\u00fcgung von Todes wegen, k\u00f6nnen dem Grundstockverm\u00f6gen zugef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Zu \u00a7 5 Stiftungsmittel:<\/strong><br \/>\nDar\u00fcber hinaus erf\u00fcllt die Stiftung ihre Aufgaben aus den Ertr\u00e4gen des Stiftungsverm\u00f6gens,<br \/>\naus etwaigen \u00dcbersch\u00fcssen der Wald- und Offenlandpflege (Zweckbetrieb) sowie der naturschutzgerechten Offenland-Verpachtung, und aus Zuwendungen (Spenden), soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Grundstockverm\u00f6gens bestimmt sind. S\u00e4mtliche Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>Klicken Sie <a href=\"http:\/\/waelderfuermorgen.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Satzung-der-Stiftung-WfM.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><strong>hier<\/strong><\/a>, um die Satzung als vollst\u00e4ndige pdf-Datei herunterzuladen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Stiftungssatzung ist das entscheidende Fundament f\u00fcr alle Aktivit\u00e4ten unserer im Jahr 2001 gegr\u00fcndeten Stiftung. In ihr sind die Rahmenbedingungen und die \u201eZweckbestimmung\u201c allen Stiftungshandelns verbindlich geregelt. 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